Allgemeine Geschäftsbedingungen
3S Technologies GmbH
Stand: November 2024
- Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sind wesentlicher Bestandteil aller Geschäftsbeziehungen der 3S Technologies GmbH (nachfolgend „3S Technologies“) mit gewerblichen Kunden, namentlich dann, wenn der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.
1.2 Die AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden oder auf diese hingewiesen wird.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Kunde im Rahmen der Geschäftsanbahnung oder bei Auftragserteilung auf eigene AGB verweist. Dies gilt auch, wenn 3S Technologies diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4 Der Kunde erkennt diese AGB durch Auftragserteilung, spätestens jedoch durch Annahme der gelieferten Waren bzw. erbrachten Dienstleistungen an und verzichtet auf die Geltung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen.
1.5 3S Technologies behält sich Änderungen dieser AGB ausdrücklich vor. Änderungen dieser AGB werden wirksam, wenn der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von einem Monat nach Zugang einer Änderungsmitteilung in Textform widerspricht und 3S Technologies den Kunden in der Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht und die hierfür geltende Frist hingewiesen hat. Widerspricht der Kunde der Änderung in Textform, gelten die früheren AGB fort.
- Verhältnis dieser AGB zu anderen Vorschriften und Reihenfolge
2.1 Vorrangig zu diesen AGB gelten folgende Bestimmungen in der nachstehenden Reihenfolge:
- Schriftliche Individualvereinbarungen zwischen 3S Technologies und dem Kunden
- Besondere Bedingungen, die in separaten Vereinbarungen für bestimmte Leistungen festgelegt sind (z. B. Miet- oder Servicevereinbarungen), wenn sie von 3S Technologies ausdrücklich, mindestens in Textform (z.B. E-Mail) bestätigt wurden.
2.2 Die besonderen Bedingungen gelten ergänzend zu diesen AGB, es sei denn, sie weichen ausdrücklich von diesen ab.
2.3 Ergänzend zu diesen AGB gelten die jeweils aktuellen Incoterms (derzeit: Incoterms 2020).
- Zustandekommen von Verträgen
3.1 Angebote der 3S Technologies sind stets freibleibend und unverbindlich.
3.2 Ein Vertrag kommt erst zustande durch:
- eine beidseitige Vertragsunterzeichnung oder
- den Auftrag des Kunden und die schriftliche Bestätigung durch 3S Technologies (auch in elektronischer Form) oder
- die tatsächliche Leistungserbringung oder Lieferung durch 3S Technologies.
3.3 Nachträge, Leistungsspezifizierungen, Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Anpassungen des Vertragsinhalts bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch 3S Technologies, mindestens in Textform.
3.4 Erfolgt die Annahme des Auftrags durch Lieferung der Ware oder Leistungserbringung, gilt der Lieferschein bzw. die Leistungsbeschreibung als maßgeblich, sofern der Kunde nicht unverzüglich widerspricht.
- Kauf- und Mietbedingungen für Sensorsysteme
4.1 Verwendung und Risiken
Die Geräte werden dem Kunden ausschließlich für den bestimmungsgemäßen Gebrauch überlassen. Der Einsatz der Geräte erfolgt auf alleiniges Risiko des Kunden.
4.2 Änderungen und Anpassungen
Änderungen am System (Hardware, Software oder Signalverarbeitung) dürfen nur durch 3S Technologies erfolgen. Änderungsanforderungen sind vom Kunden qualifiziert zu definieren und werden nach Absprache gegen Berechnung umgesetzt. 3S Technologies entscheidet, welche Änderungen durchgeführt werden.
4.3 Eigene Eingriffe untersagt
Der Kunde verpflichtet sich, keine eigenständigen Änderungen oder Eingriffe am System vorzunehmen.
4.4 Auswirkungen bei unerlaubten Änderungen
Sollte der Kunde ohne explizite schriftliche Genehmigung Änderungen an gemieteten Geräten vornehmen, gilt das Gerät als gekauft, und der vollständige Kaufpreis wird sofort fällig. In jedem Fall erlischt die Gewährleistung des Geräts.
Unabhängig davon erlischt die Gewährleistung und Garantie generell immer, wenn der Kunde Änderungen an Geräten vornimmt.
4.5 Datenverarbeitung
Die Messergebnisse der gemieteten oder gekauften Geräte werden auf der Datenplattform von 3S Technologies verarbeitet und gehören dem Kunden. Der Kunde hat für die Projektlaufzeit uneingeschränkten Zugriff auf diese Daten. Ist keine Projektlaufzeit spezifiziert oder individualvertraglich geregelt, so endet der Datenzugriff automatisch sechs Monate nach Vertragsabschluss.
4.6 Vertraulichkeit
3S Technologies verpflichtet sich, die vom Kunden erhobenen Daten vertraulich zu behandeln und ausschließlich dem Kunden zugänglich zu machen. Im Übrigen gelten die Datenschutzhinweise der 3S Technologies, die auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden.
4.7 Rechtsverletzungen
3S Technologies übernimmt keine Garantie dafür, dass die bereitgestellten Systeme Rechte oder Geschäftsgeheimnisse Dritter nicht verletzen.
4.8 Exklusivitätsausschluss
Diese Vereinbarung schränkt die Rechte von 3S Technologies nicht ein, die Produkte und Systeme frei zu vermarkten oder anderweitig zu verwenden.
4.9 Eigentum an geistigem Eigentum (IP)
Alle Rechte an geistigem Eigentum (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Hardware-Design, Software, Signalverarbeitung und Systeme) in den von 3S Technologies gelieferten Systemen, Lösungen und Produkten bleiben vollständig im Eigentum von 3S Technologies und werden durch diese Vereinbarung nicht übertragen.
Der Kunde behält die uneingeschränkten Rechte an allen Ergebnissen, Ausgaben oder Daten, die mithilfe der von 3S Technologies bereitgestellten Systeme, Lösungen oder Produkte erzeugt werden.
4.10 Mietdauer und Kaufoption (nur zutreffend bei Mietsachverhalten)
Sollte der Kunde die Möglichkeit einer Miete wählen stellt 3S Technologies dem Kunden gemäß individualvertraglicher Regelung Sensorsysteme für eine spezifizierte Mietdauer zur Verfügung. Innerhalb dieser Zeit hat der Kunde die Möglichkeit, die Geräte käuflich zu erwerben. Die Kaufentscheidung muss innerhalb der Mietdauer erfolgen.
- Vergütung
5.1 Es gelten die am Tag der Leistungserbringung gültigen Preise.
5.2 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.3 Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.4 Der Kunde gerät spätestens 10 Tage nach Fälligkeit in Verzug. In diesem Fall ist 3S Technologies berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Mahnkostenpauschale von 40 Euro zu verlangen.
5.5 Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als zwölf Wochen liegen und sich Löhne, Materialkosten oder Einstandspreise erhöhen.
- Leistung, Lieferung
6.1 Die jeweilige Art der Leistung sowie der Leistungsort ergeben sich aus dem Individualvertrag.
6.2 Angaben zu Lieferfristen und -terminen sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich (mindestens in Textform) als verbindlich vereinbart.
6.3 Teillieferungen sind zulässig, soweit dem Kunden dies zumutbar ist.
6.4 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse berechtigen 3S Technologies, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
Dies umfasst alle unvorhersehbaren Ereignisse und Ereignisse, die, selbst wenn sie vorhersehbar gewesen wären, außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, die folgenden Ereignisse: Naturereignisse wie Gewitter, Starkregen, Hagel, Blitzeinschläge, Feuer, Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Orkane und Taifune sowie sonstige katastrophale Stürme, Erdbeben, Lawinen und Erdrutsche, Pandemien, Epidemien und Infektionskrankheiten (soweit diese von der WHO als solche deklariert wurden oder ein Ministerium oder das Robert-Koch-Institut eine Gefahrenstufe von mindestens „mäßig“ festgelegt hat), Aussperrungen, Streiks, Arbeitskämpfe, Arbeitskampfmaßnahmen jeglicher Art, unvermeidbare Unfälle, Ausfälle von Ausrüstung oder Einrichtungen, nationale Katastrophen oder Aufstände, höhere Gewalt, jegliche Ursachen oder Ereignisse, die sich aus Krieg, Militär- oder Zivilputsch, Aufständen, Blockaden, behördlichen und staatlichen Anordnungen, Streiks, Aussperrungen, oder aus anderen Gründen (gleich welcher Art), die außerhalb der Kontrolle von 3S Technologies liegen.
6.5 Dauert eine solche Verzögerung länger als dreieinhalb Monate, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Gefahrübergang
7.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Kunden oder die transportausführende Person auf den Kunden über.
7.2 Ergänzend gelten die Regelungen der jeweils aktuellen Incoterms.
- Transport
8.1 Transportleistungen richten sich nach dem Individualvertrag bzw. den jeweils aktuellen Incoterms.
8.2 Bei Schäden während des Transports hat der Kunde unverzüglich eine schriftliche Tatbestandsaufnahme beim Beförderer zu veranlassen.
- Eigentumsvorbehalt
9.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis und einer laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von 3S Technologies.
9.2 Der Kunde ist berechtigt, die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zu verwenden und weiterzuveräußern. Forderungen aus der Weiterveräußerung werden an 3S Technologies abgetreten.
9.3 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Droht der Zugriff Dritter auf unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren oder wird ein Antrag über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt, hat der Kunde dies 3S Technologies unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
- Zahlung
10.1 Zahlungen sind ohne Abzüge nach Rechnungserhalt zu leisten.
10.2 Bei Zahlung durch Scheck oder Lastschrift gilt die Zahlung erst mit der Gutschrift als erfolgt.
10.3 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
- Sicherheitsleistung
11.1 3S Technologies kann bei berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden Sicherheitsleistungen verlangen.
11.2 Werden diese nicht erbracht, ist 3S Technologies berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Gewährleistung
12.1 Ansprüche des Kunden wegen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, wenn diese nicht innerhalb einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich gerügt werden.
12.2 Grundlage der Mängelhaftung ist die vereinbarte Beschaffenheit der Ware. Hierzu zählen auch solche Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind. Soweit die Beschaffenheit nicht konkret vereinbart wurde, richtet sich die Beurteilung eines Mangels anhand der Bestimmungen von § 434 Abs. 1 S. 2, 3 BGB.
12.3 Mängelansprüche für Waren setzen voraus, dass der Kunde die in Ziffer 12.1 dieser AGB sowie die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nach §§ 377, 381 HGB erfüllt hat.
12.4 Für neue Geräte gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten. Gebrauchte Geräte sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen. Schadensersatzansprüche des Kunden nach Ziffer 13 sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
12.5 Bei berechtigter Mängelrüge steht 3S Technologies das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung zu.
12.6 3S Technologies hat das Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern. Hat der Kunde einen Nacherfüllungsanspruch, so kann 3S Technologies die Ausführung von der Zahlung des fälligen Kaufpreises abhängig machen. In dem Fall ist der Kunde jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises einstweilen zurückzubehalten.
12.7 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 13 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
12.8 Unabhängig von vorstehenden Regelungen erlischt die Gewährleistung generell, wenn der Kunde eigenmächtig Änderungen am Gerät vornimmt.
- Haftung
13.1 Sofern und soweit sich aus diesen AGB bzw. dem konkreten Vertragsverhältnis nichts Abweichendes ergibt, haftet 3S Technologies bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen.
13.2 Auf Schadensersatz haftet 3S Technologies – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
13.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet 3S Technologies, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von 3S Technologies jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 3S Technologies haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden.
13.4 Die sich aus 13.3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden 3S Technologies nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit 3S Technologies einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
13.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
13.6 Ein freies Kündigungsrecht des Kunden, insbesondere nach Maßgabe von §§ 650, 648 BGB, wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
- Datenverarbeitung
Der Kunde willigt in die geschäftsnotwendige Verarbeitung seiner Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen ein.
- Schlussbestimmungen
15.1 Erfüllungsort ist der Sitz der 3S Technologies in Saarbrücken, Deutschland.
15.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Saarbrücken.
15.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt.
15.5 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.